Gutachten für Entschädigung - Wiesbaden
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Wiesbaden, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Wiesbaden kommen bzw. sich nicht in Wiesbaden auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Wiesbaden - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Wiesbaden befindet sich im Bundesland Hessen. In der Landeshauptstadt leben ca. 280.000 Wiesbadenerinnen und Wiesbadener. Die Stadt bildet mit der angrenzenden rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit rund 480.000 Einwohner. Der Ballungsraum Wiesbadens erfasst ca. 560.000 Einwohner.
Die Stadt Wiesbaden gilt als eines der ältesten Kurbäder Europas, aufgrund ihrer 15 Thermal- und Mineralquellen. Das wiesbadener Stadtbezirk gliedert sich in 26 Ortsbezirke, wovon sechs zur Kernstadt (Wiesbaden-Alt). Die übrigen zwanzig Bezirke wurden ehemals für die eingegliederten Gemeinden gebildet. Eine geographische und politische Besonderheit bilden die ehemals der Stadt Mainz zugehörigen Stadtteile (Mainz-Armöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim). Die Vorsilbe „Mainz-“ der heutigen Wiesbadener Bezirke ist noch immer offizieller Bestandteil der Ortsbezeichnung. Im Zuge einer Grenzziehung zwischen der amerikanischen und französischen Besatzung (2. Weltkrieg), wurden die Mainzer Orte nach Wiesbaden eingemeindet. Die Grenzziehung beruht sich auf einen Vorschlag des Wiesbadener Regierungspräsidiums.
In Wiesbaden haben ca. 120.000 Unternehmen Ihren Sitz. Im Verhältnis zu anderen deutschen Städten, gilt Wiesbaden aufgrund einer sehr hohen Kaufkraft, als die zehntwohlhabendste Großstadt Deutschlands.
Der nächste Flughafen ist in Frankfurt am Main, von Wiesbaden ca. 25 km entfernt.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Schloßpl.
65183 WiesbadenBauamt:
Gustav-Stresemann-Ring
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 31-Grundbuchamt:
Amtsgericht Wiesbaden
Mainzer Str.
65189 Wiesbaden