Baugutachter Wiesbaden

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Wiesbaden
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin

Quellbornstraße 80b
65201 Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00
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Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter B. Sc. Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main Wiesbaden
B. Sc.

Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständiger und Baugutachter

Quellbornstraße 80b
65201 Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00
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Qualifikation

  • Bachelor of Science
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Kemal Beynal Wiesbaden

Kemal Beynal

Bausachverständiger und Baugutachter

Friedrich-Bergius-Straße 17
65203 Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00
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Qualifikation

  • Fachplaner Energieeffizienz IngKH
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) HIRAcon Akademie

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Wiesbaden stehen Ihnen:

  • B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main
  • B. Sc. Herr Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main
  • Herr Kemal Beynal
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main, B. Sc. Herr Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main, Herr Kemal Beynal, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Wiesbaden, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Wiesbaden kommen bzw. sich nicht in Wiesbaden auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Wiesbaden - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Wiesbaden befindet sich im Bundesland Hessen. In der Landeshauptstadt leben ca. 280.000 Wiesbadenerinnen und Wiesbadener. Die Stadt bildet mit der angrenzenden rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit rund 480.000 Einwohner. Der Ballungsraum Wiesbadens erfasst ca. 560.000 Einwohner.
Die Stadt Wiesbaden gilt als eines der ältesten Kurbäder Europas, aufgrund ihrer 15 Thermal- und Mineralquellen. Das wiesbadener Stadtbezirk gliedert sich in 26 Ortsbezirke, wovon sechs zur Kernstadt (Wiesbaden-Alt). Die übrigen zwanzig Bezirke wurden ehemals für die eingegliederten Gemeinden gebildet. Eine geographische und politische Besonderheit bilden die ehemals der Stadt Mainz zugehörigen Stadtteile (Mainz-Armöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim). Die Vorsilbe „Mainz-“ der heutigen Wiesbadener Bezirke ist noch immer offizieller Bestandteil der Ortsbezeichnung. Im Zuge einer Grenzziehung zwischen der amerikanischen und französischen Besatzung (2. Weltkrieg), wurden die Mainzer Orte nach Wiesbaden eingemeindet. Die Grenzziehung beruht sich auf einen Vorschlag des Wiesbadener Regierungspräsidiums.
In Wiesbaden haben ca. 120.000 Unternehmen Ihren Sitz. Im Verhältnis zu anderen deutschen Städten, gilt Wiesbaden aufgrund einer sehr hohen Kaufkraft, als die zehntwohlhabendste Großstadt Deutschlands.
Der nächste Flughafen ist in Frankfurt am Main, von Wiesbaden ca. 25 km entfernt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Schloßpl.
65183 Wiesbaden

Bauamt:
Gustav-Stresemann-Ring
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 31-

Grundbuchamt:
Amtsgericht Wiesbaden
Mainzer Str.
65189 Wiesbaden

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