Sachverständiger Wiesbaden
Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main
Bausachverständige und Baugutachterin
Quellbornstraße 80b65201 Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00
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Qualifikation
- Bachelor of Engineering
- Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main
Bausachverständiger und Baugutachter
Quellbornstraße 80b65201 Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00
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Qualifikation
- Bachelor of Science
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Kemal Beynal
Bausachverständiger und Baugutachter
Friedrich-Bergius-Straße 1765203 Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00
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Qualifikation
- Fachplaner Energieeffizienz IngKH
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) HIRAcon Akademie
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Wiesbaden stehen Ihnen:
- B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main
- B. Sc. Herr Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main
- Herr Kemal Beynal
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main, B. Sc. Herr Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main, Herr Kemal Beynal, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Wiesbaden, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Wiesbaden kommen bzw. sich nicht in Wiesbaden auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Wiesbaden - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Wiesbaden befindet sich im Bundesland Hessen. In der Landeshauptstadt leben ca. 280.000 Wiesbadenerinnen und Wiesbadener. Die Stadt bildet mit der angrenzenden rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit rund 480.000 Einwohner. Der Ballungsraum Wiesbadens erfasst ca. 560.000 Einwohner.
Die Stadt Wiesbaden gilt als eines der ältesten Kurbäder Europas, aufgrund ihrer 15 Thermal- und Mineralquellen. Das wiesbadener Stadtbezirk gliedert sich in 26 Ortsbezirke, wovon sechs zur Kernstadt (Wiesbaden-Alt). Die übrigen zwanzig Bezirke wurden ehemals für die eingegliederten Gemeinden gebildet. Eine geographische und politische Besonderheit bilden die ehemals der Stadt Mainz zugehörigen Stadtteile (Mainz-Armöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim). Die Vorsilbe „Mainz-“ der heutigen Wiesbadener Bezirke ist noch immer offizieller Bestandteil der Ortsbezeichnung. Im Zuge einer Grenzziehung zwischen der amerikanischen und französischen Besatzung (2. Weltkrieg), wurden die Mainzer Orte nach Wiesbaden eingemeindet. Die Grenzziehung beruht sich auf einen Vorschlag des Wiesbadener Regierungspräsidiums.
In Wiesbaden haben ca. 120.000 Unternehmen Ihren Sitz. Im Verhältnis zu anderen deutschen Städten, gilt Wiesbaden aufgrund einer sehr hohen Kaufkraft, als die zehntwohlhabendste Großstadt Deutschlands.
Der nächste Flughafen ist in Frankfurt am Main, von Wiesbaden ca. 25 km entfernt.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Schloßpl.
65183 Wiesbaden
Bauamt:
Gustav-Stresemann-Ring
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 31-
Grundbuchamt:
Amtsgericht Wiesbaden
Mainzer Str.
65189 Wiesbaden